Motivation bei der Einführung des Morbi-RSA
Der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zum Morbi-RSA war ein notwendiger Reformschritt, um das Gesundheitswesen funktionsfähig zu erhalten. Der Gesetzgeber hat im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Zielsetzung des Morbi-RSA klar definiert: Der Gesetzentwurf nennt ausdrücklich folgenden Ziele (BT-Drs. 16/3100, S. 2):
› Vereinfachung und Verbesserung der Zielgenauigkeit
› Intensivierter und chancengleicher Wettbewerb
› Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
› Reform des Systems zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung zum Nutzen der Versicherten und Patienten
Die Zielsetzung ist heute genauso aktuell wie bei der Verabschiedung des Gesetzes.
Der Morbi-RSA ist und bleibt somit das wichtigste Element zur Steuerung der solidarischen Finanzverteilung im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Entscheidung für den Morbi-RSA war richtig und wird begrüßt. Die Ziele, mehr Wirtschaftlichkeit in das System zu implementieren und die Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu steigern, war notwendig und zukunftsweisend. Der Morbi-RSA sollte im Interesse der Versicherten einen fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Krankenkassen und Kassenarten ermöglichen, denn nur Vielfalt sichert Innovation und Transparenz. Die Mitglieder der RSA-Allianz bekennen sich zum solidarischen GKV-Finanzierungssystem.