Ziele

Motivation bei der Einführung des Morbi-RSA

Der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zum Morbi-RSA war ein notwendiger Reformschritt, um das Gesundheitswesen funktionsfähig zu erhalten. Der Gesetzgeber hat im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Zielsetzung des Morbi-RSA klar definiert: Der Gesetzentwurf nennt ausdrücklich folgenden Ziele (BT-Drs. 16/3100, S. 2):

  Vereinfachung und Verbesserung der Zielgenauigkeit

  Intensivierter und chancengleicher Wettbewerb

  Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit

   Reform des Systems zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung zum Nutzen der Versicherten und Patienten

Die Zielsetzung ist heute genauso aktuell wie bei der Verabschiedung des Gesetzes.

Der Morbi-RSA ist und bleibt somit das wichtigste Element zur Steuerung der solidarischen Finanzverteilung im System der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Entscheidung für den Morbi-RSA war richtig und wird begrüßt. Die Ziele, mehr Wirtschaftlichkeit in das System zu implementieren und die Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu steigern, war notwendig und zukunftsweisend. Der Morbi-RSA sollte im Interesse der Versicherten einen fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Krankenkassen und Kassenarten ermöglichen, denn nur Vielfalt sichert Innovation und Transparenz. Die Mitglieder der RSA-Allianz bekennen sich zum solidarischen GKV-Finanzierungssystem. Nach sechs Jahren Praxiserfahrung zeigt sich jedoch, dass die Zuweisungssystematik des Morbi-RSA der Entwicklung nicht standhält und die gewünschten Ziele nicht/ nur ungenügend erreicht werden.

Status Quo

Die Verteilung aus dem Gesundheitsfonds von über 200 Milliarden Euro unter allen Krankenkassen erfolgt in einem hoch komplizierten Verfahren, in dem kleinste Ungenauigkeiten die Ziele des Morbi-RSA gefährden können.

Die derzeitige Spreizung bei den Finanzergebnissen der Krankenkassen und die daraus resultierenden Verwerfungen im GKV-System sind auf unterschiedliche Fehlsteuerungen / Fehlanreize zurückzuführen. Bis heute erfolgt eine rein „technische“ Betrachtung des Morbi-RSA durch das BVA, eine politische Überprüfung der Zielerreichung hat nicht stattgefunden. In den Risikostrukturausgleich wirkende Parallelregelungen, wie z.B. die Regelungen über die Erwerbsminderung oder DMP wurden ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Gesamtsystem verabschiedet und verstärken bestehende Systemschwächen.

Die Politik ist aufgerufen, die an sich richtige Zielsetzung des Morbi-RSA sicherzustellen und deren Umsetzung besser zu unterstützen – die Allianzmitglieder bieten hier ihre Expertise und Kooperation an.

Es geht derzeit darum, den politisch Verantwortlichen und den Stakeholdern folgende Schwachstellen darzulegen:

 Die beabsichtigte Vereinfachung und Verbesserung der Zielgenauigkeit ist nicht erreicht worden bzw. nicht mehr gegeben. Hier gilt es, die Berechnungsmethodik und die Morbiditätsstruktur als auch beispielsweise die Auswirkungen regional unterschiedlicher Versorgungskosten zu überprüfen. Auch die Kodierpraxis entspricht nicht durchgängig den Zielen einer Verbesserung der Zielgenauigkeit.   

 Das derzeitige Verhältnis von Über- und Unterdeckung quer durch alle Kassenarten verdeutlicht, dass der Morbi RSA in seiner jetzigen Form zu erheblichen Verwerfungen führt. Dies behindert massiv einen intensivierten und chancengleichen Wettbewerb – die Grundvoraussetzung für ein auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtetes Gesundheitssystem. Die aktuellen Zahlen belegen, dass Kassen mit „Überdeckung“ trotz sehr hoher Verwaltungskosten in der Lage sind, ihre Beiträge niedrig zu halten. Dabei sollte der Morbi-RSA Anreize für wirtschaftliches Handeln und eine bessere Patientenversorgung schaffen. Diese Fehlanreize widersprechen nicht nur den ursprünglichen Zielen, sie gefährden auch die das Gesundheitssystem tragende Kassenvielfalt und die Wahlmöglichkeit der Versicherten.

 Ein gerechtes und leistungsstarkes Gesundheitssystem ermöglicht den Versicherten bei der Wahl ihrer Krankenkasse klare Indikatoren bezogen auf Beitrag, Leistungen und Wirtschaftlichkeit einer Kasse. Die dazu erforderliche Transparenz und Vergleichbarkeit sind derzeit nicht gegeben. Mit der durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG neu eingeführten Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds (§ 220 Abs. 3 SGB V) hat zwar der Gesetzgeber bereits auf Transparenzmängel reagiert. Allerdings sind noch weitere substantielle Schritte erforderlich/notwendig.

 Die Schwächen des Morbi-RSA in seiner jetzigen Form gefährden den fairen Wettbewerb und damit die Grundlage einer hochwertigen und effizienten gesundheitlichen Versorgung zum Nutzen der Versicherten und Patienten.

Aufgabe der Politik ist es, die Schwächen anzuerkennen, eine objektive Evaluation zuzulassen und erkannte und modular abstellbare Mängel entsprechend zu beheben, damit die Ziele des Morbi RSA wieder erreicht werden können.

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