Monat: Mai 2018

Mit dem Vollmodell gegen Manipulationen im Morbi-RSA?

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt (BVA) empfiehlt in seinem Sondergutachten 2017 das sogenannte Vollmodell einzuführen. Dieses Modell verzichtet auf eine Krankheitsauswahl im Finanzausgleich der Krankenkassen. Nicht mehr 80 definierte Krankheiten werden im Morbi-RSA berücksichtigt und gesondert vergütet. Vielmehr fließt beim Vollmodell das gesamte Krankheitsspektrum in den Morbi-RSA ein. Auf die drängende Frage, wie sich Manipulationsanreize für Krankenkassen eindämmen lassen, hat das Vollmodell jedoch keine Antwort. Im Gegenteil: Es öffnet der Einflussnahme im Bereich der Diagnosekodierung Tür und Tor. Eine Lösung für die prekäre Wettbewerbssituation in der GKV bietet das Modell ebenfalls nicht.

Lesen Sie hier den gesamten Text „Themendienst Vollmodell“ der SBK, Mitgliedskasse der RSA Allianz:

SBK_Themendienst Vollmodell

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